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Wenn jemand stirbt und ein Testament hinterlässt, werden nicht selten enge Familienangehörige von der Erbschaft ausgeschlossen oder erhalten weniger als ihre gesetzliche Erbquote. Für diese Personen sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) einen Ausgleich vor: den Pflichtteil. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Ehegatten und – wenn keine Kinder vorhanden sind – die Eltern des Verstorbenen, sofern sie durch ein Testament von der Erbschaft ausgeschlossen wurden oder weniger als die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils erhalten.
Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Das bedeutet: Pflichtteilsberechtigte bekommen keinen Anteil an der Immobilie selbst, sondern haben Anspruch auf Auszahlung eines Geldbetrags. Gerade wenn der Nachlass hauptsächlich aus einer Immobilie in der Region Stuttgart oder im Landkreis Ludwigsburg besteht, kann das für die Erben zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten führen – ein Szenario, das in der Praxis häufiger vorkommt als viele denken.
Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs errechnet sich aus zwei Faktoren: der gesetzlichen Erbquote und dem Wert des gesamten Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Hat ein Kind beispielsweise als gesetzlicher Erbe Anspruch auf ein Viertel des Nachlasses, beträgt sein Pflichtteil ein Achtel des Nachlasswerts.
Steht eine Immobilie im Nachlass, wird deren aktueller Verkehrswert – also der am Markt erzielbare Preis zum Zeitpunkt des Todes – in die Nachlassbewertung einbezogen. Dieser Wert ist keine freie Schätzung, sondern sollte professionell ermittelt werden. Denn Fehler bei der Wertermittlung können später zu Auseinandersetzungen oder Nachforderungen führen, die aufwändig und kostspielig sind.
In der Region Stuttgart und im Landkreis Ludwigsburg liegen Immobilienpreise trotz der Marktkorrektur der vergangenen Jahre nach wie vor auf einem vergleichsweise hohen Niveau. 2026 stabilisiert sich der regionale Markt wieder – was bedeutet, dass eine Nachlassimmobilie in Kornwestheim, Ludwigsburg, Waiblingen oder Fellbach ein erheblicher Vermögenswert sein kann, der sorgfältig und aktuell bewertet werden muss.
Ein öffentlich bestellter Sachverständiger oder ein erfahrener Immobilienmakler mit regionaler Marktkenntnis kann eine belastbare Werteinschätzung liefern. Im Streitfall – wenn sich die Parteien nicht einigen können – ist ein förmliches Gutachten oft der einzige Ausweg. Wichtig: Das Finanzamt kann bei erbschaftsteuerrelevanten Fällen eigene Werte ansetzen, die nicht zwingend mit dem für den Pflichtteil maßgeblichen Verkehrswert übereinstimmen. Beide Werte sollten deshalb getrennt betrachtet und sorgfältig dokumentiert werden.
Wenn Sie als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter in Kornwestheim, Stuttgart, Ludwigsburg oder einem anderen Ort der Region eine fundierte Bewertung benötigen, bietet Immozeit eine kostenlose Immobilienbewertung an – transparent und ohne Verpflichtung.
Eine der typischsten Konfliktsituationen im Erbrecht sieht so aus: Das Testament setzt ein Kind als Alleinerben ein. Die anderen Kinder sind enterbt. Der Nachlass besteht fast ausschließlich aus dem Elternhaus in Ludwigsburg, Asperg oder Bietigheim-Bissingen. Der Alleinerbe hat kein eigenes liquides Vermögen, um die Pflichtteilsansprüche der Geschwister auszuzahlen. Was nun?
In dieser Situation stehen dem Erben grundsätzlich drei Wege offen:
Pflichtteilsberechtigte selbst haben kein Recht, den Verkauf der Immobilie zu erzwingen. Bleibt der Pflichtteil jedoch über längere Zeit unbezahlt, kann am Ende die Zwangsvollstreckung drohen – ein Szenario, das für alle Seiten belastend ist und sich durch frühzeitige, offene Kommunikation meist vermeiden lässt.
Besonders komplex wird die Situation, wenn gleichzeitig eine Erbengemeinschaft besteht und zusätzlich Pflichtteilsansprüche gegen diese Gemeinschaft geltend gemacht werden. Die Erbengemeinschaft haftet als Ganzes für Nachlassverbindlichkeiten – dazu zählen auch Pflichtteilsansprüche. Bevor eine Immobilie aus dem Nachlass veräußert oder aufgeteilt wird, müssen sämtliche offenen Ansprüche abgeklärt und berücksichtigt sein.
In der Praxis führt das häufig dazu, dass Erbengemeinschaften handlungsunfähig werden: Alle Miterben müssen zustimmen, jeder kann blockieren – und währenddessen steht die Immobilie leer, entstehen Kosten, und der Wert kann sinken. Wer als Miterbe in einer solchen Situation steckt, sollte frühzeitig professionelle Begleitung suchen. Immozeit begleitet Erbengemeinschaften in der Region Stuttgart diskret und lösungsorientiert – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur erfolgreichen Immobilienvermittlung.
Wer pflichtteilsberechtigt ist, hat gegenüber den Erben einen umfassenden Auskunftsanspruch. Er kann ein vollständiges Nachlassverzeichnis verlangen – und im Streitfall sogar die Erstellung eines notariellen Verzeichnisses sowie die Einholung eines Wertgutachtens fordern. Erben sollten diesen Anspruch ernst nehmen und proaktiv mit belastbaren Zahlen auf Pflichtteilsberechtigte zugehen. So lassen sich langwierige und kostspielige Erbstreitigkeiten oft von vornherein vermeiden.
Ein oft unterschätztes Thema ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch. Er entsteht, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten Vermögen – zum Beispiel eine Immobilie – verschenkt und dadurch den Nachlass vermindert hat. In solchen Fällen können Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass diese Schenkungen fiktiv zum Nachlasswert hinzugerechnet werden – mit dem Ergebnis eines höheren Pflichtteils.
Dabei gilt: Je länger die Schenkung zurückliegt, desto stärker schmilzt der anrechenbare Anteil ab (sogenannte Abschmelzungsregelung). Wer eine Immobilie zu Lebzeiten übertragen möchte – etwa im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – sollte deshalb erbrechtliche und steuerliche Aspekte frühzeitig mit einem Fachanwalt für Erbrecht und einem Immobilienexperten abstimmen. Eine vorausschauende Planung kann spätere Konflikte und Steuerbelastungen erheblich reduzieren.
Der Pflichtteil hat steuerliche Konsequenzen auf beiden Seiten. Für den Pflichtteilsberechtigten gilt: Der empfangene Betrag unterliegt der Erbschaftsteuer. Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad – Kinder haben aktuell einen Freibetrag von 400.000 Euro, Ehegatten von 500.000 Euro. Was darüber hinausgeht, wird mit Erbschaftsteuer belastet.
Für den Erben gilt umgekehrt: Die geleistete Pflichtteilszahlung mindert seinen steuerpflichtigen Erwerb, da Pflichtteilsansprüche als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind. Dennoch kann die Gesamtbelastung – insbesondere bei hochwertigen Immobilien in Stuttgart, Kornwestheim, Leonberg oder Ditzingen – erheblich sein und sollte frühzeitig mit einem Steuerberater eingeschätzt werden.
Ein aktueller Hinweis: Seit 2025 gilt in Baden-Württemberg die reformierte Grundsteuer B, die auf dem Bodenwert basiert. Das kann die Bewertung von Grundstücken und bebauten Immobilien im Nachlass beeinflussen – ein weiterer Grund, Nachlassimmobilien stets aktuell und professionell bewerten zu lassen, anstatt sich auf veraltete Schätzwerte zu verlassen.
Seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) stehen Eigentümer – und damit auch Erben – vor möglichen Sanierungspflichten oder Nachrüstanforderungen, wenn ein Haus den Besitzer wechselt. Das betrifft unter anderem die Heizungsanlage und die energetische Hülle des Gebäudes. Wer eine Immobilie erbt und verkaufen möchte, sollte den energetischen Zustand des Hauses kennen: Er beeinflusst sowohl den Verkehrswert als auch die Verhandlungsposition gegenüber Käufern. Ein aktueller Energieausweis ist beim Verkauf Pflicht und muss bereits bei der Besichtigung vorliegen.
Wer einen Pflichtteilsanspruch hat, sollte nicht zu lange abwarten – denn Pflichtteilsansprüche verjähren. Die Frist beträgt drei Jahre, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem der Berechtigte Kenntnis vom Erbfall und von seiner Benachteiligung durch das Testament erlangt hat. Wer zu lange wartet, kann seinen Anspruch verlieren. Erben wiederum können nach Ablauf der Frist die Einrede der Verjährung erheben und eine Zahlung berechtigterweise verweigern. Auch diese Frist ist ein Grund, Erbangelegenheiten zügig und geordnet anzugehen.
Der Pflichtteil bei Nachlassimmobilien gehört zu den konfliktträchtigsten Themen im deutschen Erbrecht. Zwischen berechtigten Ansprüchen, fehlender Liquidität, emotionaler Bindung an das Elternhaus und komplexen steuerlichen Fragen liegen oft scheinbar unüberbrückbare Gegensätze. Doch mit der richtigen Unterstützung lässt sich auch eine schwierige Erbsituation sachlich, fair und ohne jahrelange Auseinandersetzungen lösen – zum Vorteil aller Beteiligten.
Immozeit begleitet Erben, Erbengemeinschaften und Pflichtteilsberechtigte in der Region Stuttgart und im Landkreis Ludwigsburg – von der professionellen Immobilienbewertung über die strategische Verkaufsvorbereitung bis zur diskreten Vermittlung. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin oder nutzen Sie die kostenlose Immobilienbewertung – damit Sie im Erbfall auf einer soliden Grundlage entscheiden können.
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Das Redaktionsteam von Immozeit. Wir schreiben über den Immobilienmarkt in der Region Stuttgart, Ludwigsburg und Kornwestheim — aus der täglichen Praxis unseres inhabergeführten Maklerbüros.
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