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Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft – und damit oft eine komplexe Situation, die emotionale, rechtliche und finanzielle Fragen aufwirft. Gerade in der Region Stuttgart und im Landkreis Ludwigsburg, wo Immobilienpreise in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen sind, steht für alle Beteiligten häufig ein bedeutendes Vermögen auf dem Spiel.
Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann, wenn eine Immobilie im Erbfall an mehrere Personen gleichzeitig übergeht – sei es durch gesetzliche Erbfolge oder durch Testament. Alle Miterben sind gemeinsam Eigentümer der Immobilie; kein einzelner Erbe kann allein über seinen Anteil verfügen oder die Immobilie eigenmächtig verkaufen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die rechtlichen Grundsätze dieser Gemeinschaft.
Typische Konstellationen aus unserer täglichen Beratungspraxis in Kornwestheim und Umgebung:
Erbengemeinschaften sind juristisch auf Auflösung angelegt – sie sollen kein Dauerzustand sein. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass genau dieser Auflösungsprozess oft Jahre dauert und erhebliches Konfliktpotenzial birgt.
Die häufigsten Streitpunkte, die uns in der Region Stuttgart/Ludwigsburg begegnen:
Grundsätzlich stehen Erbengemeinschaften bei einer geerbten Immobilie mehrere Wege offen. Welcher der richtige ist, hängt von der konkreten Situation, den Wünschen aller Beteiligten und dem tatsächlichen Immobilienwert ab.
Der häufigste und oft sinnvollste Weg ist der gemeinsame Verkauf. Alle Erben erzielen einen Erlös entsprechend ihrer Erbquote, die Gemeinschaft wird aufgelöst und jeder kann mit seinem Anteil frei disponieren. Voraussetzung: Alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen.
Gerade im Marktumfeld 2026 ist eine strategische Vorbereitung besonders wichtig. Die Zinssituation hat sich gegenüber dem langjährigen Niedrigzinsniveau spürbar verändert, was die Zahl der Kaufinteressenten beeinflusst. Dennoch bleiben Immobilien in der Region Stuttgart/Ludwigsburg aufgrund der starken wirtschaftlichen Basis, der guten Infrastruktur und der anhaltend hohen Nachfrage gefragt. Ein erfahrener lokaler Makler kennt die aktuellen Preise in Kornwestheim, Asperg, Marbach am Neckar oder Sachsenheim und kann einen marktgerechten Verkaufserlös erzielen.
Möchte einer der Erben die Immobilie behalten – etwa weil er bereits darin wohnt oder weil er die Immobilie als Kapitalanlage sieht –, kann er die übrigen Miterben auszahlen. Auch hier ist eine unabhängige Immobilienbewertung der Dreh- und Angelpunkt: Sie legt den fairen Marktwert fest und schützt alle Parteien vor späteren Vorwürfen der Benachteiligung oder Ungleichbehandlung.
Theoretisch können alle Miterben die Immobilie gemeinsam vermieten und die Mieteinnahmen anteilig aufteilen. In der Praxis ist das jedoch oft problematisch: Entscheidungen über Mieterhöhungen, Reparaturen oder Modernisierungen müssen gemeinsam getroffen werden – was bei uneinigen Erben schnell zu Stillstand führt. Diese Option eignet sich vor allem dann, wenn alle Miterben langfristig kooperieren wollen und klare Spielregeln schriftlich vereinbaren.
Bei Mehrfamilienhäusern oder größeren Grundstücken besteht manchmal die Möglichkeit der Realteilung: Jeder Miterbe erhält eine baulich abgetrennte Einheit oder Grundstücksfläche als Alleineigentum. Dies setzt jedoch spezifische baurechtliche Voraussetzungen voraus und erfordert eine sorgfältige rechtliche und bauliche Prüfung. In der dichten Bebauung von Städten wie Fellbach, Waiblingen oder Ditzingen ist dies häufig nicht möglich.
Egal, für welche Option Sie sich entscheiden: Am Anfang steht immer die objektive Bewertung der Immobilie. Der tatsächliche Verkehrswert ist die sachliche Grundlage für alle weiteren Entscheidungen – und oft der erste Schritt zur Einigung zwischen uneinigen Erben.
Eine professionelle Bewertung durch einen lokalen Experten bietet mehrere entscheidende Vorteile:
Nutzen Sie jetzt die kostenlose Immobilienbewertung von Immozeit – unverbindlich, diskret und von einem erfahrenen regionalen Experten durchgeführt.
Der Erbfall löst in Deutschland grundsätzlich Erbschaftsteuerpflicht aus – allerdings gelten je nach Verwandtschaftsgrad und Steuerklasse unterschiedliche persönliche Freibeträge. Für Kinder liegt der Freibetrag deutlich höher als für entfernte Verwandte oder nicht verwandte Erben.
Wichtige steuerliche Punkte für Erbengemeinschaften mit Immobilien:
Diese steuerlichen Aspekte sind komplex und individuell verschieden. Wir empfehlen in jedem Fall, frühzeitig einen Steuerberater hinzuzuziehen. Unser Team bei Immozeit kann Ihnen erfahrene Fachleute in der Region empfehlen und die steuerlich relevanten Bewertungsunterlagen liefern.
Zwei aktuelle gesetzliche Entwicklungen haben direkte Auswirkungen auf Erbengemeinschaften mit Immobilienbesitz:
Mit dem Gebäudeenergiegesetz sind neue energetische Anforderungen an Gebäude verbunden. Wer eine Immobilie erbt, tritt automatisch in die Eigentümerstellung ein – und übernimmt damit auch eventuelle Sanierungspflichten. Ältere Heizungsanlagen auf Öl- oder Gasbasis sowie schlecht gedämmte Gebäude können mittelfristig erheblichen Investitionsbedarf auslösen. Das beeinflusst den Marktwert der Immobilie und muss bei Verkaufsverhandlungen transparent kommuniziert werden.
Für Erbengemeinschaften gilt: Je früher eine klare Entscheidung – verkaufen oder selbst sanieren – getroffen wird, desto geringer ist das Risiko, in kostspielige Sanierungspflichten zu geraten, ohne handlungsfähig zu sein. Ein handlungsunfähige Erbengemeinschaft kann weder sinnvoll investieren noch verkaufen – das ist die gefährlichste Situation.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt bundesweit die reformierte Grundsteuer. Baden-Württemberg hat dabei ein eigenes Modell eingeführt – das modifizierte Bodenwertmodell – das stärker auf den Bodenrichtwert abstellt. Je nach Lage und Grundstücksgröße kann die neue Grundsteuer spürbar höher oder auch niedriger ausfallen als bisher. Für Erbengemeinschaften ist relevant: Die Grundsteuer fällt als laufende Belastung auch dann an, wenn die Gemeinschaft sich noch in der Orientierungsphase befindet. Diese Kosten müssen anteilig von allen Miterben getragen werden – unabhängig davon, ob eine Einigung in Sicht ist.
In der Praxis scheitern viele Erbengemeinschaften an der Einigung – manchmal über Monate, manchmal über Jahre. Was dann?
Wenn alle Einigungsversuche scheitern, kann jeder einzelne Miterbe beim zuständigen Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragen. Die Immobilie wird dann zwangsversteigert und der Erlös unter den Miterben aufgeteilt. Das Problem: Bei Zwangsversteigerungen werden erfahrungsgemäß deutlich niedrigere Preise erzielt als beim regulären Verkauf am freien Markt. Alle Erben verlieren damit bares Geld – und die Beziehung zueinander oft auch.
Viele Erbengemeinschaften, die zu uns kommen, haben bereits monatelang gestritten – ohne Ergebnis. Oft hilft ein neutraler Dritter, der alle Positionen kennt, den Immobilienwert sachlich einordnet und konkrete Lösungswege aufzeigt. Als erfahrener Makler in der Region übernehmen wir bei Immozeit häufig genau diese Rolle: Wir moderieren, bewerten unabhängig und zeigen Optionen auf, die für alle Seiten tragfähig sind.
Erfahren Sie auf unserer Seite für Erbengemeinschaften, wie wir Ihnen konkret helfen können – auch in schwierigen Situationen mit uneinigen Miterben.
Der lokale Immobilienmarkt in der Region Stuttgart und im Landkreis Ludwigsburg ist vielschichtig. Zwischen einem freistehenden Einfamilienhaus in Marbach am Neckar, einer Eigentumswohnung in Stuttgart und einem Mehrfamilienhaus in Besigheim liegen Welten – nicht nur beim Preis, sondern auch bei der Vermarktungsstrategie, der Käuferzielgruppe und der realistischen Vermarktungsdauer.
Als inhabergeführtes Maklerbüro mit Sitz in Kornwestheim kennen wir die lokalen Besonderheiten in folgenden Regionen aus langjähriger Praxis:
Diese Ortskenntnis ist kein nettes Extra – sie ist entscheidend für einen erfolgreichen Verkauf. Nur wer weiß, was eine Doppelhaushälfte in Asperg gegenüber einer vergleichbaren Immobilie in Ditzingen tatsächlich wert ist, kann die Erbengemeinschaft kompetent und fair beraten.
Bei Immozeit begleiten wir Erbengemeinschaften von der ersten Orientierung bis zur notariellen Beurkundung – persönlich, diskret und ohne Interessenskonflikte. Unser Leistungsangebot für Erbengemeinschaften umfasst:
Eine Erbengemeinschaft mit einer Immobilie ist kein geeigneter Dauerzustand. Je früher alle Beteiligten handeln, desto besser – für das Familienverhältnis, für den erzielbaren Verkaufserlös und für die Vermeidung unnötiger laufender Kosten. Der erste Schritt ist dabei in aller Regel derselbe: eine professionelle, unabhängige Bewertung der Immobilie, die als sachliche Grundlage für alle weiteren Gespräche und Entscheidungen dient.
Nutzen Sie jetzt die kostenlose Immobilienbewertung von Immozeit – oder vereinbaren Sie direkt einen persönlichen Beratungstermin. Wir sind für Sie da – in Kornwestheim, Ludwigsburg, Stuttgart und der gesamten Region.
Erfahren Sie außerdem, welche Lösungen wir für Ihre spezifische Situation bereithalten – ob als Erbengemeinschaft, Kapitalanleger, Senior oder in einer Trennungssituation.
Über den Autor
Redaktion · Immozeit
Das Redaktionsteam von Immozeit. Wir schreiben über den Immobilienmarkt in der Region Stuttgart, Ludwigsburg und Kornwestheim — aus der täglichen Praxis unseres inhabergeführten Maklerbüros.
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