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Eine Immobilie an Kinder, Enkel oder den Lebenspartner zu übertragen ist in der Region Stuttgart und im Landkreis Ludwigsburg ein verbreiteter Weg der Vermögensnachfolge. Was viele Schenkende dabei unterschätzen: Der steuerrechtliche Wert der Immobilie entscheidet darüber, wie viel Schenkungssteuer anfällt – und dieser Wert hängt unmittelbar davon ab, welches Bewertungsverfahren das Finanzamt anwendet. Wer frühzeitig eine professionelle Bewertung einholt, kann legale Gestaltungsspielräume nutzen und unnötige Steuerzahlungen vermeiden.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Verfahren zur Immobilienbewertung bei Schenkungen gelten, welche Freibeträge Sie nutzen können, welche aktuellen Rahmenbedingungen 2026 zu beachten sind – und wann sich eine unabhängige, professionelle Bewertung besonders rechnet.
Wer eine Immobilie unentgeltlich überträgt, löst nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) eine Schenkungsteuerpflicht aus. Maßgeblich ist dabei nicht der notarielle Kaufpreis – denn bei einer Schenkung gibt es keinen –, sondern der steuerliche Grundbesitzwert, den das Finanzamt auf Basis typisierter Bewertungsverfahren ermittelt.
Dieser Grundbesitzwert weicht in der Praxis häufig vom tatsächlichen Marktwert ab – und zwar oft nach oben. Das ist steuerlich nachteilig für den Beschenkten. Besonders bei älteren Objekten, Häusern mit Sanierungsbedarf oder bei Immobilien in Lagen wie Bietigheim-Bissingen, Marbach am Neckar oder Waiblingen, wo die Gutachterausschüsse nicht immer aktuelle Vergleichsdaten vorhalten, kann die Differenz erheblich sein.
Das Gesetz erlaubt es jedoch ausdrücklich, einen niedrigeren Verkehrswert durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen. Liegt ein solches Gutachten vor und ist methodisch korrekt erstellt, ist das Finanzamt verpflichtet, den niedrigeren Wert anzuerkennen. Das ist eine der wichtigsten Stellschrauben zur legalen Steueroptimierung bei Immobilienschenkungen.
Das Steuerrecht sieht je nach Verwandtschaftsgrad Freibeträge vor, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können:
Liegt der Grundbesitzwert der Immobilie unter dem jeweiligen Freibetrag, fällt keine Schenkungssteuer an. Die Zehnjahresfrist ermöglicht es zudem, größere Vermögen gestaffelt zu übertragen: Wer beispielsweise eine Immobilie mit einem steuerlichen Wert von 800.000 Euro an ein Kind überträgt, kann durch zwei Schenkungen im Abstand von mindestens zehn Jahren beide Male den Freibetrag in voller Höhe nutzen.
Sowohl das Finanzamt als auch qualifizierte Sachverständige und erfahrene Immobilienmakler setzen bei der Wertermittlung auf methodisch anerkannte Verfahren. Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) bildet dabei die fachliche Grundlage. Je nach Objekttyp kommt ein anderes Verfahren zum Einsatz – mit unterschiedlichen Ergebnissen:
Das Vergleichswertverfahren leitet den Immobilienwert aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte in derselben Region ab. Es ist das marktnächste der drei Verfahren und eignet sich besonders für Eigentumswohnungen und Reihenhäuser in Lagen, in denen ausreichend Transaktionsdaten vorhanden sind – etwa in Kornwestheim, Ludwigsburg, Fellbach oder Remseck.
Das Finanzamt greift für die steuerliche Grundbesitzwertermittlung ebenfalls auf Vergleichsdaten der örtlichen Gutachterausschüsse zurück. Sind diese Daten veraltet oder nicht marktgerecht – was gerade nach den Preiskorrekturen der vergangenen Jahre vorkommen kann –, lässt sich mit einem aktuellen Gutachten ein niedrigerer Verkehrswert belegen.
Bei vermieteten Objekten – Mehrfamilienhäusern, Renditeobjekten oder Gewerbeimmobilien in Städten wie Esslingen, Sindelfingen, Backnang oder Winnenden – kommt das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Es berechnet den Immobilienwert auf Basis der nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen, abzüglich Bewirtschaftungskosten, kapitalisiert mit einem marktüblichen Liegenschaftszinssatz.
Für Schenkende ist dieses Verfahren besonders interessant: Bei niedrigen Mieten oder bei Objekten mit hohem Instandhaltungsstau kann der Ertragswert deutlich unter dem Sachwert oder dem Vergleichswert liegen – steuerlich ein Vorteil. Mehr zu den Möglichkeiten für Kapitalanleger finden Sie auf unserer Seite für verschiedene Eigentümersituationen.
Das Sachwertverfahren kommt vor allem bei selbst genutzten Einfamilienhäusern und Objekten ohne ausreichende Vergleichsdaten zum Einsatz. Es addiert Bodenwert und Herstellungskosten des Gebäudes und mindert diese um eine Alterswertminderung. In der Praxis führt dieses Verfahren bei Bestandshäusern in Lagen wie Asperg, Ditzingen, Gerlingen oder Sachsenheim häufig zu höheren Wertansätzen – was eine gutachterliche Überprüfung besonders lohnend macht.
Gerade wenn ein Objekt energetischen Sanierungsbedarf aufweist – beispielsweise durch eine veraltete Öl- oder Gasheizung, die nicht den aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht –, kann eine qualifizierte Bewertung diesen wertmindernden Faktor korrekt abbilden und steuerlich geltend machen.
Die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Immobilienschenkungen haben sich in den vergangenen Jahren verändert. Wer heute eine Schenkung plant, sollte diese Punkte kennen:
Mit der Grundsteuerreform, die in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, wurden die Grundstückswerte auf Basis des Bodenwertmodells neu berechnet. In vielen Kommunen der Region – von Gerlingen über Asperg bis Schorndorf – haben sich die Grundsteuerbescheide verändert. Ob und wie sich die aktualisierten Bodenwerte auf die steuerliche Grundbesitzwertermittlung bei Schenkungen auswirken, sollten Sie mit einem Steuerberater klären. In jedem Fall lohnt sich ein Blick auf den aktuellen Grundsteuerbescheid Ihrer Immobilie.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet neue Eigentümer zur Einhaltung bestimmter energetischer Mindeststandards. Bei der Schenkung geht diese Pflicht auf den Beschenkten über. Ein Gebäude mit veralteter Heiztechnik oder mangelhafter Dämmung hat einen objektiv geringeren Wert als ein energetisch modernisiertes Objekt – und das sollte in der Bewertung korrekt berücksichtigt werden. Im Zweifel kann ein professionelles Bewertungsgespräch hier Klarheit schaffen.
Nach den Preishöchstständen der Boomjahre haben sich die Kaufpreise in Teilen der Region Stuttgart und des Landkreises Ludwigsburg merklich korrigiert. Das bedeutet: Eine Immobilienbewertung, die noch auf den Höchstpreisen von 2021 oder 2022 basiert, ist heute nicht mehr marktgerecht – und kann bei einer Schenkung steuerlich wie rechtlich zum Problem werden. Immer dann, wenn der steuerliche Grundbesitzwert auf veralteten Vergleichsdaten beruht, kann ein aktuelles Gutachten den tatsächlich niedrigeren Verkehrswert dokumentieren.
Rechtlich vorgeschrieben ist ein Gutachten bei Schenkungen nicht – das Finanzamt ermittelt den Grundbesitzwert von Amts wegen. Sinnvoll ist ein Gutachten jedoch dann, wenn:
In diesen Fällen empfiehlt sich ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Ergänzend bietet eine marktkundige Einschätzung durch einen erfahrenen Immobilienmakler wertvolle Orientierung – besonders wenn es darum geht, den realistischen Marktwert in der jeweiligen Lage einzuschätzen.
Eine Schenkung ist ein rechtlich bindender, notariell beurkundungspflichtiger Vorgang. Diese Punkte sollten Sie im Vorfeld sorgfältig abklären:
Wer eine Immobilie verschenkt, sollte den steuerlichen Wert nicht dem Finanzamt überlassen – zumindest nicht ohne eigene Prüfung. Die Differenz zwischen dem typisiert ermittelten Grundbesitzwert und dem tatsächlichen Verkehrswert kann erheblich sein und direkt als Schenkungssteuer zu Buche schlagen. Eine fundierte, marktgerechte Bewertung durch erfahrene Fachleute schützt vor Überraschungen und eröffnet legale Gestaltungsspielräume, die das Gesetz ausdrücklich vorsieht.
Das Team von Immozeit in Kornwestheim berät Eigentümer in Ludwigsburg, Stuttgart und der gesamten Region zu allen Fragen rund um Immobilienbewertung und Vermögensübertragung – persönlich, diskret und mit über 14 Jahren Markterfahrung. Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Immobilienbewertung an oder vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin – bevor die Schenkung beurkundet wird.
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Das Redaktionsteam von Immozeit. Wir schreiben über den Immobilienmarkt in der Region Stuttgart, Ludwigsburg und Kornwestheim — aus der täglichen Praxis unseres inhabergeführten Maklerbüros.
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