Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner
Den Zinsschaden bei vorzeitiger Ablösung Ihres Immobilienkredits abschätzen – etwa beim Verkauf während der Zinsbindung.
Grobe Schätzung des Zinsschadens (Zinsdifferenz × Restschuld × Restlaufzeit) ohne Barwertabzinsung und ohne Berücksichtigung vereinbarter Sondertilgungsrechte – die Bank rechnet nach der Barwertmethode. Nach 10 Jahren ab Vollauszahlung ist die Ablösung nach § 489 BGB entschädigungsfrei.
Finanzierung
Was der Vorfälligkeitsentschädigung berechnet
Der Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner schätzt, welche Entschädigung Ihre Bank bei vorzeitiger Ablösung des Darlehens während der Zinsbindung verlangen kann – etwa beim Verkauf der Immobilie vor Ende der Festschreibung.
Gerade beim Verkauf einer finanzierten Immobilie in der Region Stuttgart/Ludwigsburg ist die Vorfälligkeitsentschädigung ein oft unterschätzter Kostenfaktor. Immozeit kalkuliert sie bei der Verkaufsplanung von Anfang an mit ein.
So funktioniert es
- 01Restschuld, Sollzins und Restlaufzeit der Zinsbindung eingeben.
- 02Aktuelles Wiederanlagezinsniveau berücksichtigen.
- 03Die geschätzte Vorfälligkeitsentschädigung wird ausgewiesen.
Häufige Fragen
Fragen zum Vorfälligkeitsentschädigung
Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Sie fällt an, wenn Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig ablösen, z. B. beim Verkauf der Immobilie. Die Bank lässt sich den entgangenen Zinsgewinn entschädigen.
Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?
Maßgeblich sind die Restschuld, der vereinbarte Sollzins, die verbleibende Zinsbindung und das aktuelle Wiederanlagezinsniveau. Je länger die Restbindung und je größer die Zinsdifferenz, desto höher die Entschädigung.
Kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden?
Nach 10 Jahren ab Vollauszahlung können Sie das Darlehen gemäß § 489 BGB mit sechsmonatiger Frist entschädigungsfrei kündigen. Auch ein vereinbartes Sondertilgungs- oder Sonderkündigungsrecht kann helfen.
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