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1 Orte · 1 Postleitzahlen · Rheinland-Pfalz
Der Ablauf eines Verkaufs ist bundesweit derselbe — Bewertung, Unterlagen, Vermarktung, Notartermin. Was auf dieser Ebene wechselt, ist die Zuständigkeit für den Bodenrichtwert: nach § 193 BauGB ermittelt ihn der Gutachterausschuss, und der sitzt bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Für die 1 Orte in Speyer ist damit dieselbe Stelle zuständig — und ihre Zahlen sind der Ausgangspunkt jeder Bewertung hier.
Die Grunderwerbsteuer wird dagegen eine Ebene höher festgelegt: sie gilt für ganz Rheinland-Pfalz und beträgt dort 5,0 % des Kaufpreises. Sie unterscheidet diesen Kreis also nicht von seinen Nachbarn im selben Land — der Gutachterausschuss tut es.
Stand der Steuersätze: 2026-08-23.
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