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Was ein Makler in Baden-Württemberg kostet – und wer welchen Anteil trägt.
Die kurze Antwort
Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an einen Verbraucher darf die Provision seit dem 23.12.2020 nicht mehr einseitig auf den Käufer abgewälzt werden. Nach den §§ 656c und 656d BGB tragen beide Seiten sie zu gleichen Teilen.
In Baden-Württemberg sind Gesamtprovisionen um 7,14 % inkl. MwSt. verbreitet – hälftig geteilt also rund 3,57 % je Partei. Für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und unbebaute Grundstücke gilt die Teilungspflicht ausdrücklich nicht; dort sind individuelle Vereinbarungen möglich.
Was am Ende zählt, ist nicht der Prozentsatz, sondern der erzielte Preis. Eine Provisionsersparnis von einem Prozent ist schnell aufgezehrt, wenn die Immobilie unter Wert oder erst nach Monaten verkauft wird.
Nach Stadt
Die gesetzliche Teilung gilt bundesweit, die üblichen Sätze und das Preisniveau unterscheiden sich aber von Ort zu Ort. Hier finden Sie die Einordnung für Ihre Stadt.
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