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Wenn eine Ehe oder Lebenspartnerschaft endet, stehen viele Fragen im Raum: Wer zieht aus? Wer zahlt weiter die Hypothek? Und was wird aus dem gemeinsamen Haus oder der Eigentumswohnung? Gerade in der Region Stuttgart und im Landkreis Ludwigsburg, wo Immobilienpreise über viele Jahre stark gestiegen sind, steckt im gemeinsamen Zuhause oft erhebliches Vermögen – und dementsprechend viel Konfliktpotenzial.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen die wichtigsten Optionen, die rechtlichen Grundlagen und steuerlichen Aspekte – und zeigt, warum ein erfahrener, neutraler Immobilienmakler in Trennungssituationen einen echten Unterschied machen kann.
Grundsätzlich gibt es drei Wege, wie Sie mit einer gemeinsamen Immobilie nach Trennung oder Scheidung umgehen können. Welcher der richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation, dem Wert der Immobilie und der Fähigkeit zur Einigung ab.
Die häufigste und oft unkomplizierteste Lösung: Beide Partner einigen sich auf einen Verkauf, teilen den Erlös und gehen getrennte Wege. Voraussetzung ist, dass beide Parteien dem Verkauf zustimmen – Zwangsverkäufe sind rechtlich nur über das aufwändige Instrument der Teilungsversteigerung möglich, was für beide Seiten fast immer schlechter ausgeht.
Ein Partner kauft den anderen aus. Das setzt voraus, dass der übernehmende Partner allein kreditwürdig ist – die Bank muss der Schuldübernahme zustimmen. Das aktuelle Zinsniveau hat sich seit 2024 auf einem höheren Niveau als in den Tiefstzinsjahren stabilisiert, ist aber für viele Haushalte weiterhin tragbar, sofern das Einkommen ausreicht. Wichtige Schritte dabei:
Beide Partner bleiben vorübergehend Eigentümer und vermieten die Immobilie gemeinsam. Diese Lösung kann sinnvoll sein, wenn der Markt gerade ungünstig erscheint oder wenn Kinder Stabilität brauchen. Jedoch gilt: Gemeinsames Eigentum bedeutet gemeinsame Entscheidungen – und das erfordert eine belastbare Kommunikation zwischen den Ex-Partnern. In der Praxis führt diese Lösung häufig dann doch zum Verkauf, oft erst nach Jahren des Konflikts und mit wachsendem Frust auf beiden Seiten.
Im deutschen Familienrecht gilt bei Ehe ohne besonderen Ehevertrag die Zugewinngemeinschaft: Jeder Partner behält sein Eigentum, aber beim Scheidungsausgleich wird der während der Ehe erzielte Zugewinn hälftig geteilt. Hat nur ein Partner die Immobilie in die Ehe eingebracht, zählt nur der Wertzuwachs während der Ehezeit zum Zugewinn. Bei vereinbarter Gütergemeinschaft hingegen gehört die Immobilie beiden gemeinsam – unabhängig davon, wer sie finanziert hat.
Stehen beide Partner als Eigentümer im Grundbuch, können sie nur gemeinsam über die Immobilie verfügen. Weigert sich ein Partner, kann der andere die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Das klingt nach einer Lösung, ist aber fast immer ein schlechtes Ergebnis: Zwangsversteigerungen erzielen in der Regel deutlich unter dem Marktwert. Die klare Empfehlung: Einigen Sie sich auf einen regulären Verkauf – und ziehen Sie einen neutralen Vermittler hinzu, der beide Seiten sachlich durch den Prozess begleitet.
Bevor Sie irgendeine Entscheidung treffen – ob Verkauf, Übernahme oder Vermietung – brauchen Sie eine realistische, marktgerechte Einschätzung des Immobilienwerts. Gerade in Trennungssituationen ist das aus mehreren Gründen besonders wichtig:
Immozeit bietet eine kostenlose Immobilienbewertung für Eigentümer in der Region Stuttgart und im Landkreis Ludwigsburg an. Eine neutrale, professionelle Bewertung ist die beste Grundlage für eine sachliche Einigung – für beide Seiten gleichwertig und nachvollziehbar.
Ein häufig unterschätzter Aspekt: Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft und wurde sie nicht ausschließlich selbst bewohnt, kann Spekulationssteuer anfallen (geregelt im Einkommensteuergesetz). Die Höhe richtet sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz – das kann eine erhebliche Summe ausmachen und sollte frühzeitig kalkuliert werden. Die Steuer entfällt, wenn:
Wichtig in Trennungssituationen: Wenn ein Partner auszieht, kann die Eigennutzungsvoraussetzung für den ausgezogenen Partner entfallen – und damit die Steuerbefreiung. Klären Sie das frühzeitig mit einem Steuerberater, denn die Frist läuft weiter, während die Entscheidung aufgeschoben wird.
Übernimmt ein Ehegatte die Immobilie im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung, ist dieser Vorgang unter bestimmten Voraussetzungen von der Grunderwerbsteuer befreit. Nach Rechtskraft des Scheidungsurteils kann die Steuer jedoch wieder anfallen. Auch hier gilt: frühzeitig mit einem Notar und Steuerberater sprechen – idealerweise noch während des laufenden Scheidungsverfahrens.
Die Grundsteuerreform, die in Baden-Württemberg und bundesweit seit 2025 greift, kann die laufenden Kosten einer Immobilie verändern – je nach Gemeinde und Bewertungsmodell unterschiedlich stark. Beim Verkauf wird die Grundsteuer anteilig auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt; das regelt der Kaufvertrag. Ein erfahrener Makler informiert Sie, was die Reform für Ihre konkrete Immobilie in Kornwestheim, Ludwigsburg oder der Umgebung bedeutet.
Wenn Sie sich für den Verkauf entschieden haben, ist eine klare Struktur entscheidend – besonders in emotional belasteten Situationen. Ein erfahrener Makler begleitet jeden dieser Schritte:
Viele Paare schieben die Entscheidung über die Immobilie auf – in der Hoffnung, sich irgendwann zu einigen. In der Zwischenzeit laufen Kreditraten, Nebenkosten und gegebenenfalls Instandhaltungskosten weiter. Jeder Monat des Zögerns kostet bares Geld und verlängert die emotionale Belastung.
Wenn ein Partner auszieht, läuft die Frist für die Eigennutzungsbefreiung von der Spekulationssteuer still weiter. Wer zu lange wartet, kann steuerlich erheblich schlechter gestellt werden. Besprechen Sie die steuerlichen Konsequenzen frühzeitig mit einem Berater.
Emotionale Bindung an das gemeinsame Zuhause verleitet dazu, unrealistisch hohe Preise zu fordern. Das verlängert den Verkaufsprozess und schadet letztlich beiden Seiten – Käufer bleiben aus, und der Markt nimmt ein Objekt mit langer Standzeit als problematisch wahr.
Gerade in Trennungssituationen ist ein professioneller, neutraler Vermittler von unschätzbarem Wert. Er vertritt keine Seite, kommuniziert mit beiden Parteien, koordiniert Besichtigungen diskret und hält den gesamten Prozess sachlich auf Kurs.
Manchmal stimmt die Grundbucheintragung nicht mit der gelebten Realität überein – zum Beispiel wenn die Immobilie nur auf einen Namen läuft, obwohl beide daran mitgezahlt haben. Das muss vor dem Verkauf rechtlich geklärt werden, da es sonst den Notartermin verzögern oder sogar gefährden kann.
Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt in Scheidungs- und Trennungssituationen eine besondere Rolle: Er ist nicht Partei, sondern sachlicher Vermittler. Er kennt den lokalen Markt – ob in Kornwestheim, Ludwigsburg, Stuttgart, Asperg, Bietigheim-Bissingen, Marbach am Neckar oder Remseck – und kann realistische Preiserwartungen setzen, die beide Seiten nachvollziehen können.
Was ein guter Makler in dieser Situation konkret leistet:
Immozeit steht für genau diesen persönlichen, diskreten Ansatz. Wir begleiten Trennungspaare und Scheidungspaare in Kornwestheim, Ludwigsburg, Stuttgart und der gesamten Region professionell durch den Verkaufsprozess – sachlich, einfühlsam und mit dem Ziel, für beide Seiten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin – diskret, kostenlos und ohne Verpflichtung.
Wenn beide im Grundbuch stehen, können Sie einen Verkauf nicht erzwingen – aber Ihr Partner ebenfalls nicht. Eine Einigung ist der weitaus klügere Weg; andernfalls droht die Teilungsversteigerung, die für beide Seiten nachteilig ist und in der Regel deutlich weniger Erlös bringt als ein regulärer Verkauf am freien Markt.
Der gemeinsame Immobilienkredit läuft nach einer Trennung zunächst weiter, und beide Kreditnehmer haften vollumfänglich gegenüber der Bank. Diese muss einer Entlassung aus der Mithaftung aktiv zustimmen – das ist keine Selbstverständlichkeit und erfordert in der Regel eine erneute Bonitätsprüfung des verbleibenden Partners.
Ja, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist beim Immobilienverkauf relevant: Der Energieausweis ist Pflicht und muss bei Besichtigungen vorgelegt werden. Weist die Immobilie eine schlechte Energieklasse auf, kann das den erzielbaren Verkaufspreis beeinflussen oder Käufer dazu veranlassen, Sanierungskosten in ihre Preisvorstellung einzurechnen. Ein erfahrener Makler hilft, das Objekt dennoch realistisch und marktgerecht zu positionieren.
Bei komplexen Eigentumsverhältnissen, wenn keine Einigung möglich ist oder steuerliche bzw. erbrechtliche Fragen auftreten, ist ein Fachanwalt für Familienrecht sinnvoll. Makler und Anwalt ergänzen sich hervorragend: Der Makler übernimmt den Verkaufsprozess, der Anwalt die rechtliche Absicherung.
Immozeit ist Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle Immobilienfragen bei Trennung und Scheidung – in Kornwestheim, Ludwigsburg, Stuttgart, Asperg, Marbach am Neckar, Remseck, Waiblingen, Fellbach, Bietigheim-Bissingen, Gerlingen, Leonberg, Ditzingen und dem gesamten Landkreis Ludwigsburg.
Unsere Leistungen für Trennungssituationen:
Mehr zu unseren Leistungen für besondere Lebenssituationen finden Sie unter Zielgruppen. Haben Sie Fragen oder möchten Sie eine erste Einschätzung einholen? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – vertraulich, unverbindlich und auf Wunsch auch außerhalb der üblichen Bürozeiten.
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Das Redaktionsteam von Immozeit. Wir schreiben über den Immobilienmarkt in der Region Stuttgart, Ludwigsburg und Kornwestheim — aus der täglichen Praxis unseres inhabergeführten Maklerbüros.
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