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Die Grundsteuer gehört zu den ältesten Steuern im deutschen Recht – und war zuletzt Gegenstand einer grundlegenden Reform. Auslöser war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Berechnung auf Basis sogenannter Einheitswerte aus den 1960er- und 1970er-Jahren für verfassungswidrig erklärte. Diese historischen Werte spiegelten die realen Immobilienwerte schon lange nicht mehr wider und führten zu massiven Ungleichbehandlungen zwischen vergleichbaren Grundstücken – in manchen Fällen zahlten Eigentümer ähnlicher Objekte völlig unterschiedliche Beträge, je nachdem, wann ihre Immobilie zuletzt bewertet worden war.
Der Gesetzgeber reagierte mit einer Neuregelung, die seit dem 1. Januar 2025 bundesweit gilt. Was zunächst abstrakt klingt, hat sehr konkrete Folgen – besonders für Eigentümer, Vermieter und Kaufinteressenten in einer wertzuwachsstarken Region wie Stuttgart und dem Landkreis Ludwigsburg.
Das Besondere an der Reform: Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern über eine Öffnungsklausel erlaubt, eigene Berechnungsmodelle zu entwickeln. Baden-Württemberg hat davon als einziges westliches Flächenland Gebrauch gemacht und ein eigenes Modell eingeführt – das sogenannte Bodenwertmodell. Es unterscheidet sich grundlegend sowohl vom alten Recht als auch vom bundesweiten Modell, das andere Bundesländer anwenden.
Das BW-Modell berücksichtigt ausschließlich zwei Faktoren:
Beide Werte werden miteinander multipliziert und anschließend mit der Steuermesszahl sowie dem individuellen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde verrechnet. Das Ergebnis ist der zu zahlende Grundsteuerbetrag.
Das bedeutet konkret: Ein Grundstück in einer begehrten Lage – etwa in Kornwestheim, Asperg oder Remseck am Neckar – mit einem hohen Bodenrichtwert kann trotz unveränderter Bebauung eine deutlich andere Grundsteuer aufweisen als zuvor. Das Gebäude selbst spielt im BW-Modell keine Rolle: Ob eine Immobilie frisch saniert oder sanierungsbedürftig ist, ob groß oder klein, ob Erdgeschoss oder ausgebautes Dachgeschoss – die Bebauung hat keinerlei Einfluss auf die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg. Das ist ein fundamentaler Unterschied zur früheren Berechnungssystematik und überrascht viele Eigentümer.
Die Reform hat in der Praxis zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen geführt. Manche Eigentümer zahlen heute weniger Grundsteuer als zuvor, andere deutlich mehr – abhängig davon, wie stark der Bodenrichtwert ihres Grundstücks gestiegen ist und wie die jeweilige Gemeinde ihren Hebesatz angepasst hat.
In der wirtschaftsstarken Region Stuttgart und im Landkreis Ludwigsburg sind die Bodenrichtwerte in den vergangenen Jahren in vielen Lagen erheblich gestiegen. Das hat trotz des politisch angestrebten Ziels der Aufkommensneutralität in einigen Gemeinden zu spürbar höheren Grundsteuerbelastungen für Eigentümer in gefragten Lagen geführt. Gleichzeitig können Eigentümer in Lagen mit stabilen oder gesunkenen Bodenrichtwerten von niedrigeren Grundsteuern profitieren – das Bild ist regional sehr unterschiedlich.
Besonders häufig betroffen sind:
Mit der Reform haben alle Grundstückseigentümer eine Kette neuer Bescheide erhalten: zunächst den Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt, dann den Grundsteuermessbescheid und schließlich den Grundsteuerbescheid der Gemeinde mit dem konkreten Jahresbetrag. Diese drei Stufen können verwirrend wirken. Prüfen Sie bei jedem Bescheid sorgfältig:
Wer seinen Grundsteuerwertbescheid oder Grundsteuermessbescheid für fehlerhaft hält, kann Einspruch einlegen. Wichtig: Die Einspruchsfristen sind kurz – in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids. Wer diese Frist verpasst, verliert in aller Regel das Recht auf Korrektur für diesen Bescheid.
Typische Gründe für einen Einspruch sind:
Bei Zweifeln an der Richtigkeit Ihres Bescheids sollten Sie zeitnah einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht hinzuziehen. Reagieren Sie nicht erst kurz vor Fristablauf.
Für Vermieter hat die Grundsteuer eine zusätzliche Dimension: Sie zählt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu den umlagefähigen Betriebskosten und darf – wenn im Mietvertrag entsprechend vereinbart – auf Mieter umgelegt werden. Das bedeutet in der Praxis:
Gerade in der aktuellen Marktlage 2026, in der Mieterhöhungen oft nur begrenzt möglich sind und die Bewirtschaftungskosten durch gestiegene Energiepreise und Instandhaltungsaufwand ohnehin unter Druck stehen, kann eine deutlich gestiegene Grundsteuer die Rendite eines Renditeobjekts spürbar beeinflussen. Kapitalanleger, die Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen in Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, Marbach am Neckar oder Sachsenheim halten, sollten ihre Betriebskostenabrechnungen daher auf Aktualität prüfen und ggf. anpassen.
Weitere Informationen und individuelle Beratung für Kapitalanleger in der Region finden Sie auf unserer Seite für Kapitalanleger.
Die neue Grundsteuer beeinflusst nicht nur die laufenden Kosten einer Immobilie, sondern kann auch ihre Attraktivität als Kauf- oder Anlageobjekt verändern. Kaufinteressenten, die die tatsächliche Belastung nicht kennen, können die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie falsch einschätzen – besonders dann, wenn Grundstücke in hochpreisigen Lagen durch den neuen Bodenrichtwert deutlich stärker belastet werden als bisher sichtbar.
Für Kaufinteressenten gilt daher: Fordern Sie vor dem Kauf immer den aktuellen Grundsteuerbescheid an und rechnen Sie die Jahresbelastung in Ihre Gesamtkalkulation ein. In Gemeinden mit höheren Hebesätzen – die auch innerhalb der Region Stuttgart und des Landkreises Ludwigsburg spürbar variieren – kann die Grundsteuer eine relevante Kostenposition darstellen, die über die Jahre summiert ins Gewicht fällt.
Für Verkäufer ergibt sich eine andere Perspektive: Eine vergleichsweise niedrige Grundsteuerbelastung kann ein echtes Verkaufsargument sein. Professionelle Immobilienmakler wie Immozeit beziehen solche Details standardmäßig in die Vermarktungsstrategie ein und kommunizieren sie transparent gegenüber Kaufinteressenten – denn gerade für Kapitalanleger und Selbstnutzer ist die laufende Kostenbelastung ein wesentliches Entscheidungskriterium.
In den meisten Fällen nicht mehr. Die Finanzämter haben die Neuberechnung auf Basis der abgegebenen Grundsteuererklärungen durchgeführt und alle drei Bescheidstufen versandt. Wenn Sie noch keinen neuen Grundsteuerbescheid von Ihrer Gemeinde erhalten haben oder Unklarheiten zu den verwendeten Grunddaten bestehen, sollten Sie Ihr zuständiges Finanzamt kontaktieren.
Für die Grundsteuer selbst nicht – das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der energetische Zustand Ihrer Immobilie haben im BW-Modell keinen Einfluss auf die Grundsteuerberechnung. Für den Verkehrswert und die Vermarktbarkeit Ihrer Immobilie spielen GEG-Konformität und Energieeffizienz allerdings eine zunehmend wichtige Rolle, gerade im aktuellen Marktumfeld 2026.
Ja, prinzipiell. Wenn der Bodenrichtwert bei der nächsten regulären Aktualisierung durch den Gutachterausschuss sinkt oder eine Gemeinde ihren Hebesatz reduziert, kann die Grundsteuer entsprechend fallen. Umgekehrt kann sie bei weiter steigenden Bodenrichtwerten erneut ansteigen. Die Grundsteuer ist damit dynamischer als früher.
Grundstückseigentümer ist rechtlich, wer im Grundbuch eingetragen ist – bei Erbengemeinschaften also die Gemeinschaft als Ganzes. Die Grundsteuer läuft auf alle Miterben und muss intern aufgeteilt werden. Wenn Sie als Erbengemeinschaft noch keine Einigkeit über die Immobilie erzielt haben, empfiehlt sich frühzeitige Beratung – auch im Hinblick auf steuerliche und wirtschaftliche Konsequenzen. Mehr dazu auf unserer Seite für Erbengemeinschaften.
Die Reform ist mehr als eine steuerliche Pflichtübung. Sie bietet Eigentümern eine gute Gelegenheit, ihre Immobiliensituation grundsätzlich zu überdenken: Wie hat sich der Wert Ihrer Immobilie in den vergangenen Jahren entwickelt? Lohnt sich ein Verkauf angesichts gestiegener Bodenrichtwerte und weiterhin vorhandener Nachfrage in der Region? Ist die aktuelle Nutzung – selbst bewohnt, vermietet, leerstehend – noch die wirtschaftlich sinnvollste Option?
Gerade in einer Region mit ausgeprägten Wertzuwächsen wie Stuttgart, Kornwestheim, Gerlingen oder Ditzingen bietet die aktuelle Marktsituation 2026 konkrete Chancen – für Verkäufer wie für Anleger. Das Finanzierungsumfeld hat sich gegenüber dem Zinshöchststand spürbar entspannt, bleibt aber selektiver als in den Niedrigzinsjahren vor 2022. Umso wichtiger ist es, den realen Wert Ihrer Immobilie zu kennen – bevor Sie Entscheidungen treffen.
Eine kostenlose und unverbindliche Immobilienbewertung durch Immozeit gibt Ihnen Klarheit darüber, was Ihre Immobilie heute tatsächlich wert ist – und ob der Zeitpunkt günstig ist, um zu handeln.
Ob Sie als Eigentümer eine Entscheidung über Verkauf, Vermietung oder Bestandsoptimierung treffen möchten: Wir begleiten Sie persönlich, diskret und mit fundierter Marktkenntnis aus über 14 Jahren Erfahrung in der Region. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin und sprechen Sie mit unseren Experten für Stuttgart, Ludwigsburg und die gesamte Region.
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Das Redaktionsteam von Immozeit. Wir schreiben über den Immobilienmarkt in der Region Stuttgart, Ludwigsburg und Kornwestheim — aus der täglichen Praxis unseres inhabergeführten Maklerbüros.
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