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Wer sein Haus oder seine Eigentumswohnung verkaufen möchte, obwohl der Bankkredit noch läuft, steht vor einer Situation, die in der Praxis häufiger vorkommt als viele denken. Ob beruflicher Neustart, Familienveränderung, Trennung oder der Wunsch nach einem anderen Zuhause – die Gründe für einen vorzeitigen Verkauf sind vielfältig. In der Region Stuttgart und im Landkreis Ludwigsburg begegnet Immozeit dieser Konstellation regelmäßig. Und die erste Frage, die Eigentümer dabei fast immer stellen, lautet: Darf ich überhaupt verkaufen, wenn noch eine Grundschuld im Grundbuch steht?
Die klare Antwort: Ja, ein Hausverkauf trotz laufendem Darlehen ist rechtlich unproblematisch und in der Praxis gut handhabbar. Der Verkaufserlös fließt zunächst zur Bank, die Restschuld wird abgelöst – und was nach Abzug aller Verbindlichkeiten übrig bleibt, gehört Ihnen. Doch zwischen diesem Grundprinzip und der tatsächlichen Abwicklung liegen Entscheidungen, die erheblichen Einfluss auf das finanzielle Ergebnis haben. Wer seine Ausgangslage frühzeitig und vollständig versteht, vermeidet teure Überraschungen.
Bevor Sie konkrete Schritte einleiten, brauchen Sie einen präzisen Überblick über Ihre Finanzierungssituation. Die folgenden Dokumente bilden die Grundlage:
Wer diese Unterlagen beisammen hat, kann gemeinsam mit einem erfahrenen Makler und der finanzierenden Bank die nächsten Schritte realistisch planen.
Der wichtigste Parameter in Ihrer Ausgangslage ist das Datum, an dem Ihre Zinsbindungsfrist endet. Läuft das Darlehen in wenigen Monaten aus oder steht ohnehin eine Anschlussfinanzierung an, ist die Situation finanziell deutlich entspannter als bei einem Kredit, der noch zehn oder fünfzehn Jahre gebunden ist.
Im Zinsumfeld 2026 – das nach dem starken Anstieg seit 2022 zwar etwas stabiler geworden ist, aber deutlich über dem Niveau der Niedrigzinsphase liegt – trifft dieses Thema viele Eigentümer in der Region besonders hart. Wer zwischen 2015 und 2021 in Kornwestheim, Ludwigsburg, Stuttgart oder Fellbach zu Zinssätzen von ein bis zwei Prozent finanziert hat, sitzt heute oft auf Verträgen, die noch bis 2030 oder länger laufen. Diese Eigentümer müssen bei einem vorzeitigen Verkauf mit einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung rechnen – die Höhe hängt von Restlaufzeit, Restschuld und aktuellem Zinsniveau ab und kann bei langen Laufzeiten erheblich sein.
Neben der Finanzierungsstruktur ist der aktuelle Marktwert Ihrer Immobilie der zweite entscheidende Baustein. Nur wenn der realistische Verkaufspreis die Restschuld – zuzüglich etwaiger weiterer Kosten – übersteigt, gehen Sie schuldenfrei aus dem Verkauf heraus. In weiten Teilen der Region Stuttgart und des Landkreises Ludwigsburg haben die Immobilienpreise trotz der Marktkorrektur seit 2022 ein vergleichsweise hohes Niveau gehalten. Wer vor 2020 gekauft hat, sitzt häufig auf stillen Reserven, die die Restschuld deutlich übersteigen.
Allerdings haben das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die gestiegenen energetischen Anforderungen dazu geführt, dass Heizungszustand und Dämmstandard den Marktwert heute stärker beeinflussen als in der Vergangenheit. Eine Immobilie mit veralteter Ölheizung und schlechtem Energieausweis erzielt in Asperg oder Remseck heute andere Preisabschläge als noch vor drei Jahren. Genau deshalb ist eine fundierte, aktuelle Bewertung kein optionaler Schritt – sie ist die Grundlage jeder seriösen Entscheidung.
Mit einer kostenlosen Immobilienbewertung durch Immozeit erhalten Sie bereits im ersten Schritt Klarheit darüber, was Ihre Immobilie im heutigen Marktumfeld realistisch erzielen kann – und ob der Verkauf für Sie rechnerisch aufgeht. So schaffen Sie die Basis, um alle weiteren Fragen rund um Restschuld, Ablösung und Erlösverteilung auf soliden Zahlen aufzubauen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) ist der Betrag, den Ihre Bank verlangt, wenn Sie ein laufendes Darlehen vorzeitig zurückzahlen. Aus Sicht des Kreditinstituts entsteht durch die frühzeitige Ablösung ein Zinsverlust — und genau diesen Schaden darf es in Rechnung stellen. Für Eigentümer, die ihr Haus verkaufen wollen, kann die VFE schnell zur größten Einzelkostenposition im gesamten Verkaufsprozess werden. Wer sie nicht frühzeitig einkalkuliert, erlebt beim Notar eine unangenehme Überraschung.
In Deutschland sind zwei Methoden zulässig, zwischen denen die Bank wählen darf:
Drei Faktoren bestimmen das Ergebnis maßgeblich:
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Dimension: Bei einer Restschuld von 250.000 Euro, einem Vertragszins von 1,4 Prozent und einer Restlaufzeit von noch sechs Jahren konnte die VFE — abhängig von Methode und Stichtag — auf 15.000 bis 25.000 Euro und mehr steigen. Im aktuellen Zinsumfeld 2026 hat sich die Situation für einen Teil der Verkäufer etwas entspannt: Wer 2020 oder 2021 zu historisch niedrigen Zinsen finanziert hat und heute verkauft, profitiert davon, dass die Zinsdifferenz zwischen altem Vertragszins und heutigem Marktzins geringer ist als auf dem Höhepunkt des Zinsanstiegs 2022/2023. Dennoch bleibt die VFE in vielen Fällen ein fünfstelliger Betrag — zu groß, um ihn bei der Preisfindung zu ignorieren.
Wer diese Stellschrauben kennt und frühzeitig nutzt, vermeidet kostspielige Fehler. Wenn Sie wissen möchten, welcher Verkaufspreis in Ihrer konkreten Situation notwendig ist, um Restschuld, VFE und alle weiteren Kosten zu decken, unterstützt Sie das Team von Immozeit im persönlichen Beratungsgespräch — regional verwurzelt, diskret und ohne versteckte Agenda.
Die Vorfälligkeitsentschädigung gilt vielen Eigentümern als unausweichlich – dabei gibt es gesetzlich verankerte Situationen, in denen die Bank schlicht keine VFE verlangen darf. Wer diese Ausnahmen kennt, kann beim Hausverkauf mit laufendem Kredit erheblich sparen.
Das weitreichendste Recht steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): Läuft ein Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz seit mindestens zehn Jahren, darf jeder Darlehensnehmer den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten beenden – ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern kann. Maßgeblich ist der Tag der vollständigen Auszahlung des Darlehens, nicht der Vertragsabschluss. Wer also im Frühjahr 2015 ein Darlehen ausgezahlt bekommen hat, kann es seit Frühjahr 2025 VFE-frei ablösen. In der Region Stuttgart und Ludwigsburg, wo in der Niedrigzinsphase 2013 bis 2016 besonders viele Immobilienfinanzierungen abgeschlossen wurden, ist dieses Recht im Jahr 2026 für eine große Zahl von Eigentümern bereits aktiv – ein Umstand, der beim Verkaufskalender konkret einkalkuliert werden sollte.
Darlehensverträge, die zwischen 2002 und 2014 abgeschlossen wurden, enthielten häufig Widerrufsbelehrungen, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Ist die Belehrung fehlerhaft, beginnt die reguläre Widerrufsfrist nie zu laufen – Betroffene können den Vertrag auch Jahre später noch widerrufen. Nach einem wirksamen Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt; eine Vorfälligkeitsentschädigung entfällt. Ob ein konkreter Vertrag betroffen ist, lässt sich nur durch Prüfung des Originals durch einen spezialisierten Fachanwalt oder Finanzberater klären. Die Gerichte haben solche Fälle vielfach bestätigt; das Potenzial ist real.
Bei Darlehen mit variablem Zinssatz darf die Bank grundsätzlich keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt hier in der Regel drei Monate. Da variable Darlehen in der Niedrigzinsphase selten vergeben wurden, ist diese Ausnahme zahlenmäßig kleiner, aber für betroffene Eigentümer umso relevanter.
Ein konkretes Beispiel aus der Praxis: Ein Eigentümer aus Ludwigsburg schloss 2013 ein Annuitätendarlehen ab. Der Vertrag enthielt eine nach damaligen Maßstäben fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Nach Prüfung durch einen Fachanwalt widerrief er das Darlehen erfolgreich – und sparte damit eine fünfstellige Vorfälligkeitsentschädigung, die bei einem regulären Verkauf fällig geworden wäre. Solche Konstellationen sind kein Einzelfall; sie erfordern jedoch die Prüfung des Originaldokuments, nicht nur einer Zusammenfassung.
Bevor Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung akzeptieren, lohnt sich also in jedem Fall eine strukturierte Vorabprüfung: Wann wurde das Darlehen ausgezahlt? Wie lautet die Widerrufsbelehrung im Original? Ist der Zinssatz variabel oder fest? Das Team von Immozeit in Kornwestheim begleitet Eigentümer durch diese Vorabklärung und vermittelt bei Bedarf den Kontakt zu spezialisierten Finanzierungs- und Rechtsexperten – damit Sie vor dem Notartermin Klarheit haben. Jetzt Beratungstermin vereinbaren und Ihre Situation individuell einschätzen lassen.
Wer sein Haus verkauft und dabei noch einen laufenden Baukredit abbezahlt, denkt meist sofort an die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) als unvermeidliche Kostenstelle. Dabei gibt es eine Option, die im Alltag weit seltener besprochen wird, als sie verdient: die Schuldübernahme. Dabei tritt der Käufer nicht nur in das Eigentum, sondern auch in den bestehenden Darlehensvertrag des Verkäufers ein — inklusive des ursprünglich vereinbarten Zinssatzes, der Restlaufzeit und der bisherigen Konditionen.
Das klingt technisch, kann in der Praxis aber für beide Seiten hochattraktiv sein. Gerade in einem Umfeld, in dem Zinsen für neue Baufinanzierungen 2026 deutlich über dem Niveau der Vorjahre liegen, ist ein älterer Kredit mit einem Zinssatz von beispielsweise 1,5 oder 2 Prozent für einen Käufer potenziell bares Geld wert — Zehntausende Euro über die Restlaufzeit gerechnet.
Rechtlich ist die Schuldübernahme im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie setzt zwingend die Zustimmung der finanzierenden Bank voraus — ohne deren schriftliche Genehmigung ist eine wirksame Übertragung nicht möglich. Die Bank prüft dabei vor allem die Bonität des potenziellen Käufers: Einkommen, Beschäftigungsverhältnis, Schufa-Score und vorhandenes Eigenkapital stehen dabei im Mittelpunkt. Erfüllt der Käufer die Anforderungen, kann die Bank dem Wechsel des Schuldners zustimmen. Der Verkäufer wird dann — idealerweise vollständig — aus der Haftung entlassen.
Stellen Sie sich vor: Ein Eigentümer in Ludwigsburg verkauft sein Reihenhaus. Restschuld: 180.000 Euro, Zinssatz: 1,8 Prozent, noch sieben Jahre Laufzeit. Eine Neufinanzierung würde den Käufer heute rund 3,6 Prozent kosten. Allein die Zinsdifferenz ergibt über sieben Jahre eine Ersparnis von gut 22.000 Euro brutto — ein erheblicher Verhandlungsspielraum für beide Seiten, der ohne die Option der Schuldübernahme schlicht nicht existiert hätte.
Wichtig: Die Schuldübernahme ersetzt nicht den notariellen Kaufvertrag und entbindet nicht von einer sorgfältigen Abstimmung mit der Bank. In der Praxis dauert das Genehmigungsverfahren einige Wochen; es empfiehlt sich, die Bank frühzeitig einzubinden und den Zeitplan des Verkaufs entsprechend zu planen. Wer hier unkoordiniert vorgeht, riskiert Verzögerungen beim Notartermin oder eine nachträgliche Ablehnung durch die Bank.
Ob die Schuldübernahme in Ihrer konkreten Situation sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab: Restschuld, Zinssatz, Bonität des Käufers und dem aktuellen Marktumfeld in der Region Stuttgart und im Landkreis Ludwigsburg. Das Team von Immozeit analysiert solche Konstellationen regelmäßig und begleitet Eigentümer diskret durch den gesamten Prozess — von der ersten Bankabstimmung bis zum notariellen Abschluss. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und klären Sie gemeinsam, welche Strategie für Ihren Hausverkauf die wirtschaftlich sinnvollste ist.
Bevor ein Verkauf konkret wird, steht eine nüchterne Zahl im Mittelpunkt: Wie viel bleibt am Ende tatsächlich übrig? Viele Eigentümer kennen ihren ungefähren Kaufpreis – vergessen aber, dass mehrere Kostenblöcke den Nettoerlös deutlich reduzieren können. Wer realistisch plant, vermeidet böse Überraschungen am Notartermin.
Der Weg vom Verkaufspreis zum tatsächlich verfügbaren Betrag folgt einer einfachen, aber oft unterschätzten Logik:
Ein Eigentümer aus Ludwigsburg verkauft sein Reihenmittelhaus für 485.000 €. Die aktuelle Restschuld beträgt 165.000 €. Die Maklerprovision liegt bei 3,57 % inkl. MwSt. (hälftig geteilt, also 1,785 % für den Verkäufer), die Grundschuldlöschung kostet rund 800 €. Die Kalkulation ohne Vorfälligkeitsentschädigung sieht dann so aus:
Käme eine Vorfälligkeitsentschädigung hinzu – etwa weil das Darlehen noch fünf Jahre Restlaufzeit hat –, reduziert sich dieser Betrag entsprechend. Wie hoch diese ausfällt und wann die Bank darauf verzichten muss, behandelt ein eigener Abschnitt dieses Artikels.
Ein häufig unterschätzter Kostenfaktor ist die Spekulationssteuer. Sie greift nach aktuellem Einkommensteuerrecht (EStG), wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zehn Jahre liegen und die Immobilie in dieser Zeit nicht überwiegend selbst bewohnt wurde. Die Steuerfreiheit durch Eigennutzung setzt voraus, dass das Objekt im Verkaufsjahr sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren durchgehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde – dann bleibt der Veräußerungsgewinn steuerfrei, unabhängig von der Haltedauer.
Die Steuer bemisst sich am tatsächlichen Veräußerungsgewinn: Verkaufserlös minus ursprünglichem Kaufpreis, minus Anschaffungsnebenkosten, minus nachgewiesener wertsteigernder Investitionen. Auf diesen Gewinn wird der individuelle Einkommensteuersatz angewendet. Bei einem zu versteuernden Einkommen im mittleren bis hohen Bereich können schnell 30 % oder mehr des Gewinns an das Finanzamt fließen – ein Betrag, der in der Kalkulation von Anfang an berücksichtigt sein sollte.
Wer einen Hausverkauf mit laufendem Kredit ernsthaft plant, sollte frühzeitig Klarheit über drei Punkte schaffen:
Gerade in der Region Stuttgart und im Landkreis Ludwigsburg, wo die Kaufpreise in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind, erzielen viele Eigentümer trotz erheblicher Restschuld einen komfortablen Nettoerlös. Ob das auch in Ihrer Situation zutrifft, zeigt erst die konkrete Kalkulation – und die sollte vor dem ersten Gespräch mit einem potenziellen Käufer vorliegen, nicht danach. Wer möchte, kann dafür direkt einen Beratungstermin bei Immozeit vereinbaren und die Zahlen gemeinsam durchrechnen.
Ein Hausverkauf mit laufendem Kredit ist kein Standardvorgang — er verlangt enge Abstimmung zwischen Bank, Notar, Käufer und Verkäufer. Wer diese Schnittstellen unterschätzt, riskiert unnötige Verzögerungen, unerwartete Kosten oder im schlimmsten Fall das Scheitern eines bereits aufgesetzten Kaufvertrags. Genau hier setzt die Begleitung durch Immozeit an — inhabergeführt, regional verwurzelt und mit über 14 Jahren Erfahrung in der Region Stuttgart und im Landkreis Ludwigsburg.
Bevor ein Objekt in Kornwestheim, Ludwigsburg oder Bietigheim-Bissingen auf den Markt kommt, steht eine ehrliche Bestandsaufnahme. Immozeit analysiert gemeinsam mit dem Eigentümer die wesentlichen Eckdaten: Wie hoch ist die Restschuld? Wann endet die Zinsbindung? Gibt es Sondertilgungsrechte, die noch genutzt werden können? Diese frühe Klärung schafft die Grundlage für eine realistische Preiserwartung — und verhindert, dass ein Verkäufer einen Kaufpreis ansetzt, der nach Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung und Nebenkosten keinen Gewinn übrig lässt.
Ein häufiger Fehler: Eigentümer wenden sich erst dann an ihre Bank, wenn bereits ein Kaufinteressent feststeht. Zu diesem Zeitpunkt ist der Verhandlungsspielraum oft gering und der Zeitdruck hoch. Immozeit empfiehlt, das Gespräch mit dem Kreditinstitut frühzeitig zu suchen — idealerweise noch vor der aktiven Vermarktung. So lässt sich der tatsächliche Ablösebetrag schriftlich anfragen, der Grundschuldstand klären und die Löschungsbewilligung rechtzeitig einleiten. All das sind Weichen, die den späteren Notartermin reibungsloser machen.
In bestimmten Konstellationen — etwa wenn der Zinssatz des laufenden Darlehens deutlich unter dem aktuellen Marktniveau liegt — kann eine Schuldübernahme durch den Käufer ein echtes Verkaufsargument sein. Immozeit prüft, ob eine solche Konstellation vorliegt, und kommuniziert sie im Vermarktungsprozess gezielt an bonitätsstarke Interessenten. Das schafft Mehrwert für beide Seiten und kann den Verkaufsprozess deutlich beschleunigen.
Der Übergang vom Kaufvertrag zur Grundschuldlöschung und Kaufpreiszahlung ist zeitkritisch. Typischerweise dauert es zwischen Beurkundung und tatsächlichem Geldfluss vier bis acht Wochen. In dieser Phase müssen Bank, Notar und Käufer synchron agieren. Immozeit koordiniert diese Abläufe aktiv — und sorgt dafür, dass Fristen eingehalten werden, keine Doppelbelastungen entstehen und der Verkäufer zu jedem Zeitpunkt weiß, wo der Prozess steht.
Eigentümer in der Region, die ihren Verkauf strukturiert angehen möchten, können bei Immozeit eine kostenlose Immobilienbewertung beauftragen — inklusive einer ersten Einschätzung der Finanzierungssituation. Wer konkrete Fragen zur Ablösestrategie, zum Timing oder zur Käuferansprache hat, vereinbart am besten direkt einen persönlichen Beratungstermin. Denn bei einem Hausverkauf mit laufendem Kredit entscheidet die Vorbereitung darüber, ob am Ende ein finanzieller Erfolg oder eine unerwartete Lücke steht.
Über den Autor
Redaktion · Immozeit
Das Redaktionsteam von Immozeit. Wir schreiben über den Immobilienmarkt in der Region Stuttgart, Ludwigsburg und Kornwestheim — aus der täglichen Praxis unseres inhabergeführten Maklerbüros.
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