Wird geladen …
Wird geladen …
Immozeit Newsletter
Ausgewählte Angebote aus der Region Stuttgart / Ludwigsburg und fundierte Immobilien-Tipps. Jederzeit abbestellbar.

Das Eigenheim in Kornwestheim, Ludwigsburg oder Stuttgart – oft wurde es in Jahrzehnten aufgebaut, renoviert, mit Leben gefüllt. Und doch stellt sich irgendwann die Frage: Was passiert mit der Immobilie, wenn man im Alter Kapital benötigt, die Instandhaltung zu aufwändig wird oder die Kinder längst anderswo wohnen? Viele Eigentümer scheuen den Verkauf – weil sie sich schlicht nicht vorstellen können, das Haus zu verlassen. Genau hier kommen zwei rechtliche Instrumente ins Spiel: der Nießbrauch und das Wohnrecht.
Beide Modelle ermöglichen es, eine Immobilie zu übertragen oder zu verkaufen, ohne ausziehen zu müssen. Doch sie unterscheiden sich erheblich – in ihren Rechten, ihrer steuerlichen Behandlung und ihrer Wirkung auf den erzielbaren Kaufpreis. Dieser Ratgeber erklärt, wie Nießbrauch und Wohnrecht funktionieren, wann welches Modell sinnvoll ist und worauf Sie in der Region Stuttgart und im Landkreis Ludwigsburg 2026 besonders achten sollten.
Das dingliche Wohnrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und wird ins Grundbuch eingetragen. Es gibt dem Berechtigten das Recht, die Immobilie – oder Teile davon – zu Wohnzwecken zu nutzen. Wichtig: Das Wohnrecht ist persönlich und nicht übertragbar. Der Berechtigte darf das Haus selbst bewohnen, aber weder vermieten noch anderweitig wirtschaftlich nutzen. Die laufenden Kosten – Nebenkosten, kleinere Reparaturen – trägt in der Regel der Wohnrechtsinhaber; größere Instandhaltungsmaßnahmen fallen dem Eigentümer zu.
Der Nießbrauch geht weiter: Er gibt dem Berechtigten das umfassende Nutzungsrecht an der Immobilie – einschließlich des Rechts, sie zu vermieten und Mieteinnahmen zu vereinnahmen. Auch der Nießbrauch wird im Grundbuch gesichert und ist damit dinglich. Er ist ebenfalls nicht übertragbar, aber wirtschaftlich deutlich wertvoller als das bloße Wohnrecht. Wer seine Immobilie überträgt oder verkauft, aber weiterhin Mieteinnahmen erzielen möchte, wählt in der Regel den Nießbrauch.
Sowohl Nießbrauch als auch Wohnrecht erlöschen grundsätzlich mit dem Tod des Berechtigten – es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Beide Rechte sind im Grundbuch eingetragen und damit gegenüber Dritten, also auch künftigen Käufern, wirksam. Wer eine Immobilie kauft, die mit einem solchen Recht belastet ist, muss dieses akzeptieren – er kann den Berechtigten nicht einfach zum Auszug zwingen.
Wenn eine Immobilie mit einem eingetragenen Nießbrauch oder Wohnrecht verkauft wird, mindert das den erzielbaren Kaufpreis spürbar – denn der Käufer erwirbt zwar das Eigentum, kann die Immobilie aber erst nach Erlöschen des Rechts vollumfänglich nutzen oder frei vermieten. Der Abschlag richtet sich nach dem sogenannten Kapitalwert des Nießbrauchs, der im Wesentlichen von drei Faktoren abhängt:
Die Finanzverwaltung stellt hierfür offiziell Vervielfältiger-Tabellen bereit, die auf den Bewertungsvorschriften des ErbStG und EStG basieren. Je jünger der Nießbrauchsberechtigte, desto höher der Kapitalwert – und desto stärker der Preisabschlag. Für eine 70-jährige Person fällt der Abschlag deutlich geringer aus als für eine 55-jährige. Im Zinsumfeld 2026, in dem die Baufinanzierungszinsen gegenüber dem Höchststand 2023 wieder etwas nachgegeben haben, haben sich diese Kapitalwerte gegenüber der Hochzinsphase leicht verschoben – eine aktuelle, professionelle Berechnung ist daher unerlässlich.
Praxistipp: Lassen Sie den Kapitalwert des Nießbrauchs vor der Preisfindung professionell ermitteln. Eine zu optimistische Bewertung schreckt geeignete Käufer ab; eine zu niedrige kostet Sie bares Geld. Die kostenlose Immobilienbewertung von Immozeit bildet die notwendige Grundlage.
Der Verkauf einer Immobilie mit Nießbrauchsvorbehalt hat steuerliche Konsequenzen, die häufig unterschätzt werden:
Die steuerliche Gestaltung sollte immer in enger Abstimmung mit einem Steuerberater und einem erfahrenen Immobilienmakler erfolgen. Das Team von Immozeit in Kornwestheim arbeitet in der Region Stuttgart und im Landkreis Ludwigsburg eng mit spezialisierten Fachleuten zusammen, die genau diese Konstellationen kennen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – umgangssprachlich oft als „Heizungsgesetz" bezeichnet – stellt Eigentümer vor neue Pflichten bei der energetischen Modernisierung. Wenn Sie Ihre Immobilie mit Nießbrauch belasten und verkaufen, stellt sich eine häufig übersehene Frage: Wer ist verpflichtet, eine klimafreundlichere Heizung einzubauen – der neue Eigentümer oder der Nießbrauchsberechtigte?
Grundsätzlich treffen baurechtliche und energetische Modernisierungspflichten den Eigentümer der Immobilie. Der Nießbrauchsberechtigte ist in der Regel nicht zur Modernisierung verpflichtet – kann aber auch nicht eigenmächtig Umbaumaßnahmen vornehmen. In der Praxis entsteht daraus schnell Konfliktpotenzial. Empfehlenswert ist daher eine klare vertragliche Regelung im Nießbrauchsvertrag, die festlegt, wer welche Kosten bei energetischen Maßnahmen übernimmt. Besonders in der Region Stuttgart und im Raum Ludwigsburg, wo viele Bestandsbauten aus den 1960er bis 1980er Jahren energetisch nachrüstungsbedürftig sind, ist diese Frage höchst praxisrelevant.
Ebenfalls zu klären: Die neue Grundsteuer, die seit 2025 in Baden-Württemberg nach dem Bodenwertmodell berechnet wird, fällt je nach Lage und Grundstücksgröße teils deutlich anders aus als zuvor. Im Nießbrauchsvertrag sollte geregelt sein, ob der neue Eigentümer oder der Nießbrauchsinhaber diese Kosten trägt – sonst droht später Streit über laufende Belastungen.
Das häufigste Motiv: Eigentümer im Alter möchten Kapital freisetzen – etwa für Pflegekosten, altersgerechten Umbau, Reisen oder die finanzielle Unterstützung der Kinder –, ohne das vertraute Zuhause aufzugeben. In Städten wie Ludwigsburg, Kornwestheim, Asperg oder Bietigheim-Bissingen, wo Immobilienpreise auch 2026 auf vergleichsweise solidem Niveau liegen, kann der Verkauf mit Nießbrauch oder Wohnrecht echte Liquidität schaffen. Der Kaufpreis ist zwar gemindert, steht aber sofort und vollständig zur Verfügung – ohne Monatsraten abwarten zu müssen.
Viele Familien nutzen den Nießbrauch im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge: Das Haus wird schenkungsweise auf die Kinder übertragen, die Eltern behalten aber per Nießbrauch das vollständige Nutzungsrecht auf Lebenszeit. Dadurch wird die Schenkungsteuerlast gemindert – der Nießbrauchswert reduziert den steuerpflichtigen Erwerb –, und die Eltern verlieren ihre gewohnte Wohnsituation nicht. Dieses Modell empfiehlt sich besonders dann, wenn ohnehin eine Nachlassplanung ansteht.
Käufer, die eine Immobilie in Stuttgart, Waiblingen, Fellbach oder Remseck mit eingetragenem Nießbrauch erwerben, zahlen einen reduzierten Kaufpreis – müssen aber damit rechnen, die Immobilie erst nach Erlöschen des Rechts frei nutzen oder vermieten zu können. Für Kapitalanleger mit langem Anlagehorizont kann das dennoch attraktiv sein, sofern der Kaufpreis den Nießbrauchswert korrekt widerspiegelt und die spätere Renditeerwartung stimmt.
Der Verkauf einer Immobilie mit Nießbrauch oder Wohnrecht unterscheidet sich in mehreren Punkten vom regulären Verkauf – und erfordert deutlich mehr Vorbereitung:
Ein erfahrener Makler mit tiefer Marktkenntnis – wie das inhabergeführte Team von Immozeit in Kornwestheim – kennt diese Besonderheiten und kann die Vermarktung, Zielgruppenansprache und Preisfindung von Anfang an richtig aufsetzen.
Nießbrauch und Wohnrecht sind nicht die einzigen Wege, im Alter Kapital aus der eigenen Immobilie zu lösen. Weitere Modelle im Überblick:
Welches Modell zu Ihrer persönlichen Situation passt, hängt von Ihrer Lebensplanung, Ihrer steuerlichen Ausgangslage und dem aktuellen Marktumfeld in der Region Stuttgart/Ludwigsburg ab. Auf der Seite für verschiedene Eigentümersituationen finden Sie erste Orientierung – oder sprechen Sie direkt mit uns.
Wenn Sie überlegen, Ihre Immobilie in der Region Stuttgart oder im Landkreis Ludwigsburg mit Nießbrauch, Wohnrecht oder einem alternativen Modell zu übertragen oder zu verkaufen, empfehlen sich folgende Schritte:
Das Team von Immozeit begleitet Sie diskret und persönlich – von der ersten Bewertung über die strukturierte Käufersuche bis zur notariellen Beurkundung. Vereinbaren Sie jetzt Ihren kostenlosen Beratungstermin.
Haus verkaufen und wohnen bleiben – das ist 2026 mehr als ein Wunsch: Es ist ein rechtlich und steuerlich durchdachtes Modell, das für viele Eigentümer in der Region Stuttgart und im Landkreis Ludwigsburg eine echte Option darstellt. Nießbrauch und Wohnrecht sind keine Notlösungen, sondern bewährte Instrumente der Vermögens- und Nachlassplanung – wenn sie richtig eingesetzt werden. Entscheidend ist eine fundierte, individuelle Beratung, die Ihre Lebenssituation, das aktuelle Marktumfeld und den rechtlichen Rahmen zusammendenkt. Handeln Sie nicht unter Druck, aber warten Sie auch nicht zu lange: Je früher Sie planen, desto mehr Gestaltungsspielraum haben Sie.
Über den Autor
Redaktion · Immozeit
Das Redaktionsteam von Immozeit. Wir schreiben über den Immobilienmarkt in der Region Stuttgart, Ludwigsburg und Kornwestheim — aus der täglichen Praxis unseres inhabergeführten Maklerbüros.
Mehr über ImmozeitWeiterlesen

Immobilie verkaufen
Renovieren vor dem Verkauf: Was lohnt sich 2026 wirklich? Tipps für Eigentümer in Stuttgart und Ludwigsburg – jetzt kostenlose Immobilienbewertung sichern.
Immozeit Redaktion · 10. August 2026

Immobilie verkaufen
Bei Scheidung steht oft ein gemeinsames Haus auf dem Spiel. Erfahren Sie, welche Optionen Sie haben und wie ein fairer Verkauf gelingt. Jetzt beraten lassen.
Immozeit Redaktion · 03. August 2026

Immobilie verkaufen
Wann fällt beim Immobilienverkauf Spekulationssteuer an – und wann nicht? Erfahren Sie die wichtigsten Regeln und planen Sie Ihren Verkauf steuersicher.
Immozeit Redaktion · 27. Juli 2026